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AUSSCHREIBUNG 2023

Ausschreibung 2023

18. Internationaler Kammerchor-Wettbewerb Marktoberdorf 2023
Ausschreibung

Der MODfestivals e.V. als Träger des Internationalen Kammerchor-Wettbewerbs Marktoberdorf lädt Kammerchöre aus aller Welt ein, sich für den 18. Internationalen Kammerchor-Wettbewerb Marktoberdorf vom 26. - 30. Mai 2023 zu bewerben.

Die Ausschreibungsfrist ist beendet. Alle eingeladenen Chöre wurden bereits informiert.

Unterlagen
Die Ausschreibungsinformationen stehen hier zum Download bereit.

 

Förderer
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur & Medien,
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,
Landkreis Ostallgäu,
Stadt Marktoberdorf,
Goethe-Institut e.V. - Auswärtiges Amt
u.v.a.

Ziel
Der Internationale Kammerchor-Wettbewerb Marktoberdorf möchte die besten Chöre der Welt im Vergleich zusammenführen. Zugleich soll ein Austausch über die Chorliteratur der einzelnen Länder, Interpretationen, Stile, Stimmbildungen und Techniken ermöglicht werden.

Künstlerischer Leiter
Prof. Jürgen Budday

Komitee
Ein aus international erfahrenen ChorexpertInnen zusammengesetztes Komitee legt die inhaltlichen Richtlinien für den Internationalen Kammerchor-Wettbewerb Marktoberdorf fest.

Kategorien
Kategorie A: Gemischte Chöre
Kategorie B: Gleiche Stimmen (Frauen-/Mädchenchöre, Männerchöre)

Anzahl der SängerInnen
Die Zahl der SängerInnen je Chor ist mindestens 16, maximal 32 ChorsängerInnen.

Vorläufiger Zeitplan

26. Mai 2023 Anreise
  Eröffnungskonzert
27. Mai 2023 1. Wettbewerbsrunde
  Konzerte im Allgäu
28. Mai 2023 2. Wettbewerbsrunde
  Konzerte im Allgäu
29. Mai 2023

Musikalische Ausgestaltung von Gottesdiensten, Coachings mit den Juroren, Zeit zur freien Verfügung,
Möglichkeit für Ausflüge
  Konzerte im Allgäu
30. Mai 2023 Bekanntgabe der Ergebnisse, Preisverleihung
  Abschlusskonzert
31. Mai 2023 Abreise

 

Programmgestaltung / Wertungszeiten
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Runden.

1. Wettbewerbsrunde
Als Wettbewerbsprogramm der 1. Runde sind ausschließlich A-cappella-Werke zugelassen. Bis zu drei obligate Rhythmusinstrumente können auf Antrag und Einsendung der Partitur zugelassen werden. Die Vortragsdauer in der 1. Wettbewerbsrunde muss mindestens 15 Minuten, darf jedoch höchstens 20 Minuten betragen. Diese Zeit wird nicht von Beifall unterbrochen. Unter „Vortragsdauer” ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit. Für beide Kategorien wird ein Pflichtwerk vorgeschrieben.
Hilfreich bei der Programmplanung ist die Virtuelle Chormusikbibliothek „Musica International“ (www.musicanet.org).

Jeder Chor trägt mindestens je ein Werk aus folgenden Stilepochen vor:
1.   Renaissance / Frühbarock
2.   19. / 20. Jahrhundert (Romantik / Impressionismus)
3.   20. / 21. Jahrhundert (komponiert nach 1950)

Eine Epoche wird durch das Pflichtwerk abgedeckt. Die Vortragsdauer der Werke jeder Epoche beträgt mindestens 3 - 4 Minuten. Zusätzliche Werke können frei gewählt werden. Eine Reduzierung der Chorgröße für Werke der Renaissance und des Frühbarocks um max. 50 % ist möglich (mindestens 16 Personen) – jedoch keine solistischen Besetzungen. Es darf maximal eine Komposition des eigenen Chorleiters gesungen werden.

Pflichtwerk Kategorie A
Anton Bruckner: Christus Factus Est
Verbindliche Ausgabe: Carus-Verlag (CV 40.114/10)

Pflichtwerk Kategorie B
Damijan Močnik (*1967): Acclamatio
Entstehung der Komposition (Original SSAA u. TTBB-Version): 1996/2015
Verbindliche Ausgabe für Frauenchöre: Carus-Verlag CV 7.511
Verbindliche Ausgabe für Männerchöre: Carus-Verlag CV 7.511/60

2. Wettbewerbsrunde Kategorie A & B
In der 2. Wettbewerbsrunde beider Kategorien erhält jeder Chor 10 Minuten Zeit für ein frei gewähltes Programm, das auch Instrumentalbegleitung, Tanz etc. enthalten darf.

Bewertung
Die Jury besteht aus sieben Fachjuroren. Bewertet wird unter anderem nach folgenden Gesichtspunkten:
a) technische Ausführung:
    Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Notentexttreue, Aussprache
b) künstlerische Ausführung:
    Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang, Programmgestaltung
Die Gewichtung erfolgt im Verhältnis 2:1 (1. Wettbewerbsrunde : 2. Wettbewerbsrunde).
Die Entscheidungen der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Mitglieder der Jurys sind hinsichtlich der Bewertung und Einzelheiten der Juryberatung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Leistung jedes Chores wird in einer Urkunde bestätigt.

Preise / Sonderpreise
In jeder Kategorie können drei Preise vergeben werden. Eine Teilung von Preisen und eine Veränderung der Preissummen steht im Ermessen des Komitees des Internationalen Kammerchor-Wettbewerbs Marktoberdorf in Abstimmung mit der Jury.
      1. Preis      3.500 Euro
      2. Preis      2.500 Euro
      3. Preis      1.500 Euro
Es werden mehrere Sonderpreise vergeben. Diese werden auf www.kammerchorwettbewerb.org veröffentlicht. (Änderungen vorbehalten)

Coaching
Die teilnehmenden Chöre erhalten zudem die Möglichkeit, ein einstündiges Coaching mit den Juroren durchzuführen. Dieses erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb.

Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Chöre, die die schriftliche Zulassung zum Wettbewerb erhalten haben und folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Es dürfen ausschließlich Laienchöre teilnehmen, d.h. die Mehrzahl der Chormitglieder darf den Lebensunterhalt nicht mit Singen verdienen.
  2. Chöre von Musikhochschulen und Konservatorien dürfen teilnehmen.
  3. Alle teilnehmenden Chöre verpflichten sich, die volle Zeit vom 26. - 30. Mai 2023 in Marktoberdorf anwesend zu sein und an den Konzerten, Begegnungs- und Abschlussveranstaltungen mitzuwirken. Durch die Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen, mit Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie mit Fotos, Video- und Tonaufnahmen einschließlich deren Vervielfältigung, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gemacht werden. Er überträgt hieraus entstehende Rechte durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.
  4. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Chöre, die beim 17. Internationalen Kammerchor-Wettbewerb Marktoberdorf 2022 einen 1. Preis erhalten haben.
  5. ChorleiterInnen und andere InteressentInnen, die am Wettbewerb beobachtend oder an der International Masterclass for Choral Conductors nach dem Wettbewerb teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis 30. April 2023 anzumelden.

Zulassung / Auswahl
Die Zulassung der Chöre erfolgt durch das Komitee des Internationalen Kammerchor-Wettbewerbs Marktoberdorf. Erforderlich sind folgende Bewerbungsunterlagen:

  1. Kurze Vita (Fließtext) des Chores und des/der ChorleiterIn
  2. Repertoire-Liste sowie je drei Fotos von Chor und ChorleiterIn (min. 300 dpi)
  3. Liste wichtiger Konzerte im In- und Ausland
  4. Liste bisheriger Wettbewerbserfolge und –teilnahmen
  5. Tonaufnahme mit A-cappella-Aufnahmen des Chores aus den letzten vier Jahren (live; ca. 15 - 30 Minuten; mit Inhaltsangabe: Werktitel, Komponist und Daten).
    Die Tonaufnahmen sollten mindestens je ein Stück aus folgenden Stilepochen enthalten:
    a.  Renaissance / Barock
    b.  19. / 20. Jahrhundert (Romantik / Impressionismus)
    c.  20. / 21. Jahrhundert (komponiert nach 1950)
  6. Ausgefülltes Online-Anmeldeformular
  7. Vorgesehene Wettbewerbsprogramme mit Zeitangaben
  8. Vorschlag für ein oder mehrere Konzertprogramme von jeweils ca. 25 Minuten Dauer
    (geistlich und/oder weltlich und/oder Folklore, letzteres wenn möglich in Landestracht), eventuell mit Instrumenten

Unterbringung / Verpflegung
Die Unterbringung der Chöre (max. 32 SängerInnen und 1 DirigentIn) erfolgt kostenlos für die Dauer des Wettbewerbs (26.-30.05.2023) in Mehrbettzimmern, Privatquartieren und bei Gasteltern in Marktoberdorf und der näheren Umgebung. Für die Dauer des Wettbewerbs erhalten die Chöre (max. 32 SängerInnen und 1 DirigentIn) kostenlose Verpflegung. Die Kosten für weitere SängerInnen oder andere Begleitpersonen müssen selbst getragen werden. Hierfür wird eine Pauschale berechnet.

Kosten
Pro Person wird ein Teilnahmebeitrag von 50 Euro erhoben. Bis zum 15. Februar 2023 muss jeder Chor verbindlich die finale Personenzahl und eine Namensliste einreichen. In der Folge erhält jeder Chor eine Rechnung über den zu leistenden Teilnahmebeitrag, der innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu überweisen ist. Für Chöre aus Ländern die auf der aktuellen DAC Länderliste aufgeführt sind, kann der Teilnahmebeitrag ermäßigt werden.

Reisekosten
Die Kosten für An- und Rückreise nach und von Marktoberdorf trägt jeder Chor selbst.
Für Chöre aus Ländern die auf der aktuellen DAC Länderliste  aufgeführt sind, besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung der Reisekosten durch das Goethe-Institut. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch das Wettbewerbsbüro nach der Zulassung zum Wettbewerb, nicht durch die Chöre selbst.

Sonderprogramm / Konzerte
Da das Ziel der Veranstaltung nicht nur der Wettbewerb ist, wird jeder Chor jeweils mit bis zu zwei anderen Chören zusammen bei Konzerten (geistlich, weltlich oder Folklore) mit einem Programm von ca. 25 Min. Länge in Marktoberdorf oder in den umliegenden Orten mitwirken. Die Mitwirkung bei der Ausgestaltung von Gottesdiensten an Pfingsten ist erwünscht.
Zwei Konzerttourneen (3 oder 5 Tage) in Anschluss an den Wettbewerb sind geplant und können in Absprache mit den Organisatoren wahrgenommen werden.
Für Ausflüge steht ein Nachmittag (29. Mai 2023) zur Verfügung. Wir helfen gerne bei der Organisation. Die Kosten dafür müssen von den Chören selbst getragen werden.

 

Änderungen vorbehalten.
Im Streitfalle ist die deutsche Fassung der Ausschreibung gültig.

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